Die Verordnung zur Ergotherapie muss in jedem Fall durch einen Arzt auf dem entsprechenden Formular ausgestellt werden, wenn die Leistung gegenüber einer gesetzlichen Krankenversicherung abgerechnet werden soll. Durch die Krankenkassen werden hohe Anforderungen in Bezug auf die Vollständigkeit und Richtigkeit der Verordnung gestellt. Deshalb werden bei uns alle eingehenden Verordnungen nach unserer Kenntnis geprüft und ggf. zur Änderung an den Arzt weitergeleitet. Auch die Leistung Hausbesuch muss durch den Arzt verordnet werden. Wenn sie der Meinung sind, dass ein ergotherapeutischer Behandlungsweg ihnen bei der Bewältigung eines Alltagsproblems helfen kann, dann können Sie aber auch gern uns ansprechen. Nach einem kurzem informellen Gespräch, können wir eine erste orientierende Empfehlung in Bezug auf eine Verordnung geben. Damit können sie ihrem Haus- oder Facharzt schon eine erste kleine Hilfe in Sachen Richtung und Inhalt der Verordnung geben. Uns ist es dann auch möglich, auf Anfragen des Arztes zu reagieren.
In unseren Praxen behandeln wir auch Klienten, die durch die gesetzl. Unfallversicherung Leistungen erhalten. Diese können vom D-Arzt bzw. einer von diesen Kassen anerkannten Person verordnet werden. Dafür gibt es besondere Formulare und der Leistungsumfang ist anders definiert als bei normalen Krankenkassen. Spezielle verlängerte Therapieintervalle zur Vorbereitung auf den Arbeitsprozess sind hier möglich.
Privat versicherte Klienten werden selbstverständlich auch bei uns behandelt. Auch für diese Leistung bedarf es einer ärztlichen Verordnung, wobei die Formerfordernisse bei weitem nicht so hoch sind wie in der gesetzlichen Krankenversicherung.